Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1.1.2023


Im BMF-Schreiben vom 14. November 2022 – IV C 7 – S 3104/19/10001 :008 – gibt das Bundesfinanzministerium die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 Bewertungsgesetz (BewG) für Stichtage ab 1. Januar 2023 berechnet wird.

Dokument herunterladen (PDF auf der Internetseite des BMF)

Comments are closed.

Impressum / Datenschutz