Honorare

Grundsätzliches zur Vergütung der Hilfeleistung in Steuersachen

Tätigkeiten im Rahmen der Hilfeleistung in Steuersachen werden auch als Vorbehaltsaufgaben bzw. originäre gesetzliche Aufgaben bezeichnet.

Die Höhe der Vergütung für einzelne Leistungen des Steuerberaters auf dem Gebiet der Vorbehaltsaufgaben richtet sich nach der vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV). Die Vergütung eines Steuerberaters setzt sich aus Gebühren, Auslagenersatz und Umsatzsteuer zusammen.

Weitere Informationen zur Vergütung bietet die Steuerberaterkammer München:

www.steuerberaterkammer-muenchen.de

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