Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass sich Sportvereine gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) abgeleitete Steuerfreiheit berufen können.
Durch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Anhebung des Sparerpauschbetrages von 801 Euro (beziehungsweise 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) auf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro werden rund 4,7 Millionen Steuerpflichtige mit Kapitaleinkünften entlastet.
Das BMF-Schreiben behandelt verschiedene Krypto-Sachverhalte, die technisch erläutert und ertragsteuerrechtlich eingeordnet werden.
Der 13. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass ein Forschungspreisgeld, welches ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen ist.