Hessen: Wachstumschancengesetz des Bundes greift zu kurz
Hessen setzt sich im Bundesratsfinanzausschuss für ein Wachstumschancengesetz mit Weitblick ein.
„Der Entwurf des Wachstumschancengesetzes bietet eine gute Grundlage, die vorgesehenen Maßnahmen reichen jedoch nicht aus, um nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu verbessern, Investitionen in Deutschland zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern. Dies ist jedoch dringend erforderlich. Ich möchte es am Beispiel der Pharmaindustrie verdeutlichen. Früher war Deutschland die Apotheke der Welt. Heute betreibt die Bundesregierung bei der Medikamentenversorgung Mangelwirtschaft. Damit das Gesetz ein Erfolg wird, bedarf es elementarer Verbesserungen und erheblicher Anstrengungen aller staatlichen Ebenen. Hierzu ist Hessen bereit und bringt am 5. Oktober neun Anträge in den Finanzausschuss des Bundesrates ein. Neben zielgerichteter Wirtschaftsförderung geht es dabei um weniger Bürokratie für Unternehmen, Berater und Verwaltung. Für Familien schaffen wir Perspektiven, damit diese bezahlbares Wohneigentum erwerben können“, sagte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg am 29.9.2023 in Wiesbaden.
Konkret schlägt Hessen vor:
- Die hohen Energiekosten sind ein gravierender Wettbewerbsnachteil für Unternehmen in Deutschland. Es ist deshalb notwendig, die Stromsteuer auf das erforderliche Mindestmaß nach Vorgaben der Europäischen Union abzusenken. Dies schafft Anreize für energieintensive Unternehmen, wieder in Deutschland zu investieren, und nicht ins Ausland abzuwandern.
- Deutschland hat mit die höchsten Unternehmenssteuersätze weltweit. Um gerade für ausländische Investoren ein Zeichen zu setzen, sollen Kapitalgesellschaften zukünftig keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen müssen und damit zumindest ein wenig entlastet werden.
- Wir wollen, dass das eigene Haus für Familien wieder realisierbar wird. Deshalb brauchen wir bei der Grunderwerbsteuer eine Länderöffnungsklausel. Damit können die Länder den Steuersatz, bis hin zu einem Nullsteuersatz, selbst regeln und somit eine finanzielle Hürde auf dem Weg zum Eigenheim abbauen.
- Gewinne, die in den Unternehmen verbleiben, stärken die Eigenkapitalbasis und machen die Unternehmen damit widerstandsfähiger in Krisenzeiten. Daher sollen die Möglichkeiten der Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen über das bisher vorgesehene Maß hinaus verbessert werden. Davon profitieren insbesondere mittelständische Familienunternehmen.
- Die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wollen wir auf 1200 Euro erhöhen. Im Gegenzug wird der so genannte Sammelposten gestrichen. Das bisherige Nebeneinander von zwei Regelungen führt zu einer unnötigen Verkomplizierung des Steuerrechts und zu mehr Bürokratie.
- Die E-Rechnung bringt viele Vorteile mit sich. Aktuell ist allerdings die Europäische Union noch dabei, die Rahmendaten zu klären. Eine Festlegung schon jetzt könnte deshalb bald überholt sein und Nachbesserungen im deutschen Recht erfordern. Durch eine Verschiebung des für den 1. Januar 2025 vorgesehenen Umsetzungszeitpunktes geben wir den Unternehmen mehr Zeit für die notwendigen Umstellungsarbeiten zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung und beugen späteren Nachbesserungen vor.
- Die neue Klimaschutz-Investitionsprämie sollte möglichst bürokratiearm umgesetzt werden. Daher sollte sie nicht durch die Finanzämter, sondern zentral durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausgezahlt werden. Diese Nutzung bewährter Strukturen spart Bürokratie.
- Um die steuerliche Forschungsförderung bürokratiearm zu verbessern, möchten wir einfach den Fördersatz erhöhen. Die vom Bund vorgesehene Einbeziehung von Sachkosten würde dagegen zur weiteren Verkomplizierung der Antragsverfahren führen.
- Es soll sichergestellt werden, dass die zivilrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts zu keinen steuerlichen Verschlechterungen für Personengesellschaften bei der Grunderwerbsteuer führen.
Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 29.9.2023