Steuerpflichtige müssen im Rahmen ihrer Umsatzsteuererklärung Angaben zur Besteuerungsart machen. Konkret müssen sie kennzeichnen: Sind sie Soll- oder Istversteuerer? Nach Datenlage des BMF kommt es hier häufig zu Missverständnissen. Der DStV fasst daher nochmal das Wichtigste zusammen.
Der 6. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass ein Kirchensteuer-Erstattungsüberhang auch insoweit dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG hinzuzurechnen ist, als sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr wegen eines negativen zu versteuernden Einkommens nicht ausgewirkt hat.
Die Bundesregierung lehnt die Anhebung des seit 1980 nicht mehr veränderten Höchstbetrags der steuerlichen Begünstigung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der auswärtigen Unterbringung eines volljährigen Kindes stehen, ab.
Bei einer schenkweisen Übertragung einer vermieteten Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt gehört die hierdurch ausgelöste Grunderwerbsteuer nicht zu den Werbungskosten des Vorbehaltsnießbrauchers aus Vermietung und Verpachtung.