Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass im Klageverfahren gegen einen Haftungsbescheid vom Haftungsschuldner erstmals vorgetragene Umstände dazu führen können, dass sich die vom Finanzamt getroffene Ermessensentscheidung als rechtswidrig erweist.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Verkauf von Waren grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit ist, die nicht die Voraussetzungen eines steuerlich privilegierten Zweckbetriebs i.S. von § 68 Nr. 4 der Abgabenordnung (AO) erfüllt.
Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen sind kein sinnvolles Mittel gegen Steuerhinterziehung. Sie würden den Staat viel Geld kosten, würden aber die Steuerehrlichkeit unter Haushalten nur geringfügig erhöhen.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem steuerrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren entschieden, dass entgeltliche Dienstleistungen einer als gemeinnützig anerkannten Beschäftigungsgesellschaft nur dann einen steuerbegünstigten Zweckbetrieb begründen, wenn die ihren Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und somit notwendige Folge der Erfüllung ihres gemeinnützigen Zwecks sind.