Steuergestaltungen werden immer ausgefeilter und machen sich häufig die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Wirtschaftsgütern zunutze. Bei grenzüberschreitenden Strukturen werden regelmäßig die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten ausgenutzt.
Die Bundesregierung will die missbräuchliche Praxis der Steuervermeidung durch sogenannte „Share Deals“ beim Erwerb von Immobilien unterbinden.
Das Praxisjahr zur Vorbereitung auf den Abschluss als „Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt“ ist Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung mit der Folge, dass ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Der Eigentumsverlust durch Enteignung ist keine Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) zu § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden, da der Entzug des Eigentums ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen stattfindet.