Der 10. Senat des FG Düsseldorf hatte über die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zu entscheiden.
Tankgutscheine über einen bestimmten Euro-Betrag und Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen auf privaten PKWs, die als neue Gehaltsanteile an Stelle des Bruttoarbeitslohns erzielt werden, sind sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und unterliegen der Beitragspflicht.
Durch das Ende 2019 beschlossene Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags müssen ab Beginn dieses Jahres fast 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten.
Streitig war die Frage, ob – und falls ja, wie – das Finanzamt verpflichtet ist, gezahlte kanadische Quellensteuer auf Kapitalerträge für Zwecke der Anrechnung auf die Gewerbesteuer festzustellen.